Probefahrtvereinbarung – wichtiges Dokument für die Probefahrt

Zu einem Autoverkauf gehört auch eine Probefahrt, der Interessent möchte sich natürlich auch davon überzeigen ob und wie das Auto fährt. Häufig ein Punkt der ganz „nebenbei“ abläuft, dem potentiellen Käufer den Schlüssel in die Hand gedrückt, auf den Beifahrersitz gesetzt und schon beginnt die Probefahrt. Doch haben Sie schon einmal daran gedacht was passiert, wenn der Interessent einen Unfall baut? Schließlich ist er mit dem Wagen nicht vertraut, und achtet zudem noch auf andere Dinge außer dem Straßenverkehr. Oder wer sagt das er überhaupt einen Führerschein hat? All diese Dinge können Ihnen als Verkäufer sehr teuer zu stehen kommen, eine Probefahrtvereinbarung hilft Ihnen hierbei. Wir erklären genauer um was es geht, und haben auch gleich ein kostenloses Muster für Sie.

Probefahrtvereinbarung
Probefahrtvereinbarung – sehr wichtig

Warum ist eine Probefahrtvereinbarung so wichtig?

Wenn der Kaufinteressent Ihr Auto währen der Probefahrt beschädigt oder gar einen Unfall damit baut, dann haften Sie als Halter allein dafür, sofern die Haftung nicht mittels einer Probefahrtvereinbarung im Vorfeld geklärt wurde.

Haben Sie eine Vollkaskoversicherung, dann übernimmt diese zwar den Schaden bei selbstverschuldeten Schäden durch den Kaufinteressenten, allerdings bleiben Sie auf der Selbstbeteiligung, sowie den Mehrkosten für die SFR Rückstufung sitzen.

Sie sehen schon wie wichtig es ist, eine Probefahrtvereinbarung auszufüllen. Nachfolgend lesen Sie was im Detail in so eine Probefahrtvereinbarung hineingehört.

Regelungen in einer Probefahrtvereinbarung

Zunächst einmal gehören in die Probefahrtvereinbarung die persönlichen Daten von Käufer und Verkäufer, eine allgemeine Probefahrtvereinbarung ohne persönliche Daten ist nichtig.  Wichtig ist zudem das Sie die Personalausweis- und Führerscheinnummer in die Vereinbarung eintragen, dazu lassen Sie sich diese Dokumente zeigen, und übertragen die Nummern. So haben Sie automatisch überprüft ob der Kaufinteressent über einen gültigen Führerschein verfügt.

Wenn nämlich der Probefahrer keinen gültigen Führerschein besitzt, dann können Sie in Mithaftung genommen werden, weil Sie Ihm Ihr Auto überlassen haben.

Wichtig ist außerdem das Sie den Zustand des Fahrzeuges in die Probefahrtvereinbarung mit aufnehmen. Das ist wichtig um später klar aufzuzeigen welche Schäden während der Probefahrt entstanden sind. Diese Aufnahme der Schäden machen Sie am besten mit dem Kaufinteressenten zusammen.

Des Weiteren gehört das Datum und die Uhrzeit der Probefahrt hinein, ebenso wie das Kennzeichen des Autos, im Idealfall noch die Fahrgestellnummer.

Sind alle Angaben gemacht, dann muss die Probefahrtvereinbarung von Käufer sowie Kaufinteressent unterschrieben werden, nur dann ist Sie auch gültig.

Wenn Sie eine Kaution vor der Probefahrt verlangen, dann schreiben Sie dies auch in die Vereinbarung hinein.

Probefahrtvereinbarung bei einem Händler

Wollen Sie selbst bei einem Autohändler oder in einem Autohaus eine Probefahrt durchführen, dann gehört die Probefahrtvereinbarung hier schon zur Tagesordnung. Doch Sie sollten vor dem Unterschreiben genau lesen. Manche versichern horrende Selbstbeteiligungen von mehreren Tausend-Euro auf Sie abzuwälzen, sollte es zu einem Schaden kommen. Also erst lesen, dann Unterschreiben.

Fazit: Vielen ist die Probefahrtvereinbarung noch nicht geläufig, doch Sie ist extrem wichtig um sich im Schadenfall bei einer Probefahrt abzusichern. Wir haben für Sie eine kostenlose Vorlage erstellt, diese wird auf eigene Gefahr von Ihnen genutzt, ohne jede Gewähr von uns.

Die Probefahrtvereinbarung ist im doc Format und kann mit Word geöffnet werden.

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